Forschungsinstitut für Nachhaltigkeit Helmholtz-Zentrum Potsdam

Das Aus fürs Dessert nach Joghurt-Art – Warum eine neue EU-Regelung eine schlechte Nachricht für den Planeten ist

17.11.2020

Supermärkte verkaufen viele vegane Alternativen zu Milchprodukten, aber Begriffe wie "Sahne", "Butter", "Joghurt" und "Käse" bleiben dem Original vorbehalten.
Supermärkte verkaufen viele vegane Alternativen zu Milchprodukten, aber Begriffe wie "Sahne", "Butter", "Joghurt" und "Käse" bleiben dem Original vorbehalten.

Nachhaltige Ernährungsgewohnheiten der Verbraucherinnen und Verbraucher zu fördern, ist eines der wichtigsten Ziele der EU-Strategie „Farm to Fork“. Dieses Ziel wird durch eine kürzlich vom EU-Parlament verabschiedete Änderung verwässert, die strenge Beschränkungen für die Beschreibung und Vermarktung von Alternativen zu Milchprodukten vorsieht.

Der Milchsektor ist ein bedeutender Verursacher von Treibhausgasemissionen. Untersuchungen von Greenpeace haben kürzlich ergeben, dass Treibhausgase aus der Tierhaltung in der Europäischen Union (EU) 17 % der Gesamtemissionen der EU ausmachen, mehr als die kumulierten Emissionen aller Autos und Lieferwagen. Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation hat berichtet, dass die Treibhausgasemissionen des Milchsektors zwischen 2005 und 2015 um 18 % gestiegen sind, da die Milchproduktion um 30 % erhöht wurde, um die gestiegene Nachfrage der Verbraucherinnen und Verbraucher zu decken.

Die Verordnung und was sich geändert hat

Gemäß Artikel 78 in Verbindung mit Anhang VII Teil III der EU-Verordnung über landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung (EU) Nr. 1308/2013) darf der Begriff „Milch“ nur verwendet werden, um „die normale Brustsekretion zu bezeichnen, die aus einer oder mehreren Melkungen gewonnen wird“, mit anderen Worten: tierische Milchprodukte. Darüber hinaus ist die Verwendung des Begriffs „Milchprodukte“ auf jene Produkte beschränkt, die ausschließlich aus Milch gewonnen werden. Ebenso sind Begriffe wie „Sahne“, „Butter“, „Joghurt“ und „Käse“ nur Milchprodukten vorbehalten.

Mit einer neuen Änderung (Änderung 171), die am 23. Oktober 2020 verabschiedet wurde, werden strengere Regeln zum „Schutz“ der Bezeichnung der mit Milchprodukten verbundenen Begriffe eingeführt, die nach Ansicht des Gesetzgebers erforderlich sind, um eine Verwirrung der Verbraucher zu vermeiden. Der Änderungsantrag stellt das Verbot der Verwendung solcher Begriffe unter drei große Überschriften:

  • „jede direkte oder indirekte kommerzielle Verwendung der Bezeichnung“, einschließlich (i) zu Vergleichszwecken mit Nicht-Milchprodukten, (ii) soweit sie „den mit der Bezeichnung verbundenen Ruf ausnutzt“;
  • „jede missbräuchliche Verwendung, Nachahmung oder Anspielung“ der Bezeichnung, auch wenn die wahre Natur des Erzeugnisses durch Ausdrücke wie „Art“, „Typ“, „Verfahren“, „wie hergestellt in“, „Nachahmung“, „Geschmack“, „Ersatz“, „ähnlich“ usw. angegeben worden ist; und
  • „jede andere kommerzielle Angabe oder Praxis“, die den Verbraucher in Bezug auf die wahre Natur oder Zusammensetzung des Produkts in die Irre führen könnte.

Was bedeutet dies in der Praxis? Es geht um viel mehr als nur um einen Terminus. Das Gesetz könnte möglicherweise so ausgelegt werden, dass die Verwendung von Begriffen wie „milchfreie Alternative“ aufgrund des Verweises auf Milchprodukte eingeschränkt wird, dass die Hersteller von Nicht-Milchprodukten verpflichtet werden, eine andere Verpackung zu verwenden als für Milchprodukte, und dass Informationen zensiert werden, die pflanzliche Produkte im Hinblick auf gesundheitliche Vorteile oder geringere Treibhausgasemissionen mit Milchprodukten vergleichen. Beispielsweise muss ein Produkt, das derzeit als „Dessert nach Art von Joghurt“ vermarktet und in einem typischen Joghurtkarton verkauft wird, in Zukunft möglicherweise anders beschrieben, beworben und verpackt werden. Der sich daraus ergebende Prozess der Umbenennung, des Re-Branding und des Re-Marketings dürfte für Unternehmen, die pflanzliche Alternativen zu Milchprodukten herstellen, mit erheblichen Kosten verbunden sein.

Doppelmoral bei Milch- und Fleischprodukten

Interessanterweise wurde ein ähnlicher Änderungsantrag für Fleischprodukte (Änderungsantrag 165) nicht verabschiedet, da das EU-Parlament sich weigerte, die Bezeichnung von Begriffen wie „Wurst“, Steak“ und „Burger“ nur auf Fleischprodukte zu beschränken. Diese interne Inkonsistenz bedeutet effektiv, dass ein Begriff wie „veganer Burger“ zulässig ist, während dies für „veganer Käse“ nicht gilt.

Untergrabung des Green Deals der EU und der „Farm to Fork“-Strategie

Der Änderungsantrag 171 beschränkt die Verfügbarkeit von Informationen zu Alternativen zu Milchprodukten. Dies dient der Förderung nachhaltiger Ernährungsgewohnheiten und der Stärkung der Verbraucher, um die notwendigen Ernährungsänderungen in der EU-Strategie „Farm to Fork“ vorzunehmen. Die Strategie, die im Mai 2020 als Teil des EU-Rahmens für einen Green Deal veröffentlicht wurde, zielt darauf ab, „ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem“ zu fördern. Laut dem Strategiedokument sollen „die Verbraucher in die Lage versetzt werden, sich für nachhaltige Lebensmittel zu entscheiden, und alle Akteure in der Lebensmittelkette sollten dies als ihre Verantwortung und Chance begreifen“ (Kapitel 1). Hervorzuheben ist auch die Absicht der Kommission, „zu prüfen, wie freiwillige Umweltdeklarationen harmonisiert und ein nachhaltiger Kennzeichnungsrahmen geschaffen werden kann, der in Synergie mit anderen einschlägigen Initiativen die Ernährungs-, Klima-, Umwelt- und sozialen Aspekte von Lebensmitteln abdeckt“ (Abschnitt 2.4, Strategie vom Erzeuger zum Verbraucher).

Als Reaktion auf die Änderung in einem gemeinsamen Schreiben betonten die European Plant-based Foods Association (ENSA) und vierzig andere Interessengruppen, dass die Beschreibung von Nicht-Milchprodukten als solche eindeutig darauf hinweist, dass die Produkte keine milchbasierten Komponenten enthalten, und somit den Verbraucherinnen und Verbrauchern hilft, informierte Entscheidungen zu treffen. Sie beklagten auch, dass die durch den Änderungsantrag 171 vorgenommenen restriktiven Maßnahmen unverhältnismäßig seien und „unangemessene zusätzliche Hindernisse für den Ausbau und die Entwicklung innovativer Segmente der Lebensmittelindustrie in der Europäischen Union“ geschaffen hätten.

EU-Klimaziele: eine verlorene Sache ohne Interventionen auf der Nachfrageseite

Die Emissionen aus dem Milchsektor stellen eine enorme negative Externalität dar. Sie können durch Eingriffe auf der Angebotsseite (z. B. Verbesserungen der Viehzuchtmethoden zur Verbesserung der Produktionseffizienz) und auf der Nachfrageseite (z. B. geringerer Verbrauch von Milchprodukten) bekämpft werden. Untersuchungen zeigen, dass selbst ehrgeizige angebotsseitige Interventionen die Emissionen des Viehsektors nicht wesentlich beeinträchtigen und eine Verschiebung der globalen Fleisch- und Milchkonsumgewohnheiten eine entscheidende Rolle bei der Reduzierung des CO2-Fußabdrucks des Sektors spielen wird. Eine Nature Studie ergab, dass die Umweltauswirkungen von Lebensmittelsystemen ohne Ernährungsumstellung, insbesondere durch die Substitution tierischer Produkte durch weniger kohlenstoffintensive Lebensmitteltypen, nicht ausreichend gemindert werden könnten.

Zusammenfassung

Informationen sind der Schlüssel für eine zukünftige Umstellung auf eine nachhaltigere Ernährung. Mit Änderungsantrag 171 kann die Art und Weise, wie die Hersteller von Milchersatzprodukten ihre Waren kennzeichnen, erheblich eingeschränkt werden, was wiederum ihre Zugänglichkeit oder Attraktivität für die Verbraucher verringern könnte. Selbst die Verwendung des Wortes „Molkerei“ oder Verweise auf den geringeren CO2-Fußabdruck eines Produkts im Vergleich zu einem ähnlichen Milchprodukt können Unternehmen Rechtsstreitigkeiten aussetzen. Indem die Verfügbarkeit von Informationen über potenzielle pflanzliche Ersatzprodukte für Milch und andere Milchprodukte wirksam reduziert wird, lässt die jüngste Änderung die Interessen der Verbraucher außer Acht und schreckt sie von einer Abkehr von Milchprodukten ab.

Dieser Änderungsantrag ist eine regressive Änderung, die in völligem Widerspruch zu den in der „Farm to Fork“-Strategie zum Ausdruck gebrachten Zielen der Nachhaltigkeit, Transparenz und Stärkung der Verbraucher steht und auch mit der entsprechenden Politik für Fleisch unvereinbar ist. Es ist schwierig, sich wesentliche Veränderungen auf der Nachfrageseite im Bereich des Milchkonsums in der Europäischen Union vorzustellen – ohne eine fortschrittlichere Politik zu verfolgen, wie pflanzliche Alternativen zu Milch beschrieben werden können.

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